Das Prinzip des "Kanonischen Territoriums" in der Orthodoxen Tradition |
Bishop Hilarion Alfeyev |
Vortrag auf dem Internationalen Symposium für Kirchenrecht
an der Budapester Katholischen Theologischen Akademie
7. Februar 2005
In diesem Vortrag möchte ich die Frage behandeln, wie sich das Prinzip des „Kanonischen Territoriums“ in der östlichen christlichen Tradition ausformte und wie es funktioniert. Der Ausdruck „Kanonisches Territorium“ entstand erst vor kurzem, das dahinter stehende ekklesiologische Modell geht jedoch in die apostolische Zeit zurück. Das Verständnis des Sinns dieses Ausdrucks und auch der Prinzipien seiner Anwendung ist nicht nur für die interorthodoxe Zusammenarbeit von Bedeutung, sondern auch für die Beziehungen zwischen der Katholischen und Orthodoxen Kirche.
Die Geschichte und Entwicklung des Prinzips des Kanonischen Territoriums
Das Modell der Kirchenstruktur, das sich in den ersten drei Jahrhunderten ausgeformt hatte, beruhte auf dem Prinzip „Eine Stadt – ein Bischof – eine Kirche“, welches die Bindung eines bestimmten kirchlichen Territoriums an einen Bischof voraussetzte. Über die historischen Voraussetzungen der Entstehung des Prinzips des monarchischen Episkopats und des sich daraus ergebenden Prinzips des „Kanonischen Territoriums“ schreibt Bischof Nikodim (Miloš) in seinem Kommentar zu den „Apostolischen Canones“: „Sobald sich im Gefolge der Predigttätigkeit der Apostel allmählich einzelne kleine Kirchengebiete bildeten, begann sich in diesen Gebieten sogleich auch das Verständnis des ständigen Priestertums zu festigen ... Jedes der damaligen Gebiete nahm von einem der Apostel entweder unmittelbar oder durch irgendwessen Vermittlung seinen Ursprung ... so dass die unaufhörlich entstehenden Kirchengebiete gleichsam einzelne Familien darstellten, in denen der Bischof der Vater und die übrigen Geistlichen seine Helfer waren.“[2]
Entsprechend dem erwähnten Prinzip enthalten die „Apostolischen Canones“[3] und andere kanonische Bestimmungen der Alten Kirche Hinweise auf die Unzulässigkeit der Verletzung der Grenzen der Kirchengebiete durch Bischöfe oder Kleriker. Die „Canones“ bestehen darauf, dass der Bischof seine Diözese nicht verlassen und aus eigenem Willen in eine andere Diözese gehen soll (Ap 14); ein Bischof kann außerhalb seiner Diözese keine Weihen erteilen (Ap 35); ein von der kirchlichen Gemeinschaft exkommunizierter Kleriker oder Laie kann, wenn er in eine andere Stadt kommt, durch einen anderen Bischof nicht in die Gemeinschaft aufgenommen werden (Ap 12); ein Kleriker, der ohne Zustimmung seines Bischofs in eine andere Diözese gegangen ist, geht es Rechtes verlustig, priesterliche Handlungen vorzunehmen (Ap 15); eine über einen Kleriker durch einen Bischof verhängte Suspendierung oder Exkommunikation kann durch einen anderen Bischof nicht aufgehoben werden (Ap 16 und 32).[4] Ähnliche Bestimmungen wurden von Ökumenischen Konzilien und Landeskonzilien des IV.-VIII. Jahrhunderts übernommen und bilden einen unverzichtbaren Teil des Kirchenrechts der heutigen Orthodoxen Kirche.
Bei der Festlegung der Grenzen der Kirchengebiete ließen sich die Väter der Alten ungeteilten Kirche von der bürgerlichen territorialen Einteilung leiten, welche die weltliche Macht festgelegt hatte. Im II. und III. Jahrhundert war eine Ordnung üblich, bei der ein Bischof einem Kirchengebiet vorstand, wobei er in einer Stadt seinen Dienst versah und die von ihm ernannten Presbyter (Chorbischöfe) die Kirchengemeinden in den Siedlungen der Umgebung betreuten. Doch schon zu Beginn des IV. Jahrhunderts, nachdem Kaiser Diokletian (284-305) die Provinzen des Römischen Reiches zu „Diözesen“ vereinigt hatte, wurde eine entsprechende Vereinigung der Kirchengebiete (Eparchien - Diözesen) zu größeren Einheiten notwendig: die letzteren erhielten die Bezeichnung „Metropolien“. Der Bischof der Hauptstadt einer Diözese wurde zum ersten Bischof der Metropolie (Metropolit), und die anderen Bischöfe unterstanden ihm administrativ. Innerhalb ihrer Diözesen behielten sie übrigens die volle kirchliche Gewalt, an den Metropoliten waren sie nur in jenen Fragen verwiesen, die ihre Kompetenz überschritten. Es ist anzumerken, dass die Teilung der christlichen Kirche in eine Ost- und Westkirche auch im IV. Jahrhundert ihren Anfang nahm und ebenfalls mit der bürgerlichen Teilung des Reiches in Ost und West verbunden war, wobei Rom der Status eines besonderen administrativen Kreises zukam.
Obwohl das Prinzip der Anpassung der Kirchengebiete an die bürgerlichen Territorialeinheiten in der Alten Kirche als bindend angesehen wurde, wurde es niemals verabsolutiert oder als einzige Möglichkeit betrachtet. Ein Zeugnis dafür ist der Konflikt zwischen dem heiligen Basileios dem Großen und Bischof Anthimos von Tyana, der dank seiner genauen Beschreibung in den Werken des Gregorios von Nazianz[5] gut dokumentiert ist. Der Kern des Konflikts bestand in Folgendem: Als im Sommer des Jahres 370 Basileios der Große die Leitung der Kirche von Kappadokien übernahm, stellte Kappadokien eine einzige Provinz mit dem Zentrum Cäsarea dar. Im Winter 371-372 jedoch teilte Kaiser Valens Kappadokien in zwei Gebiete – Kappadokien I mit der Hauptstadt Cäsarea und Kappadokien II mit der Hauptstadt Tyana. Der Bischof von Tyana Anthimos begann in Übereinstimmung mit der neuen bürgerlichen Einteilung als Metropolit von Kappadokien II zu fungieren, ohne die Jurisdiktion von Basileios dem Großen über diese Metropolie anzuerkennen; der Letztere betrachtete sich jedoch weiter als Metropolit von ganz Kappadokien, entsprechend der früheren territorialen Einteilung. Um seine Gewalt zu sichern, weihte Basileios im Frühling des Jahres 372 Bischöfe für Städte, die de facto zum „kanonischen Territorium“ von Anthimos gehörten: für Sasima ernannte er seinen Freund Gregorios (von Nazianz) und für Nyssa seinen Bruder – ebenfalls Gregorios. Im Jahre 374 wurde der Vetter des Gregorios von Nazianz und treue Schüler des Basileios Amphilochios zum Bischof von Ikonion ernannt. Alle diese Handlungen erachtete Anthimos von Tyana als unkanonisch und behinderte auf jede nur mögliche Weise die Tätigkeit der von Basileios ernannten Bischöfe. Im Gefolge anerkannten – schon nach dem Tod von Basileios im Jahre 379 – die Bischöfe von Kappadokien II Anthimos von Tyana faktisch als Metropoliten dieses Kirchengebietes.
Auf Grundlage der historischen Daten können wir ausreichend fundiert sagen, dass das Prinzip des „Kanonischen Territoriums“ auf der Ebene der einzelnen Diözesen sich schon in apostolischer Zeit auszuformen begann und durch die kirchliche Praxis des II. und III. Jahrhunderts gefestigt wurde. Was die größeren kirchlichen Einheiten (Metropolien) betrifft, begannen sich diese im IV. Jahrhundert zu formen. Gegen Ende des IV. Jahrhunderts haben wir somit drei Ebenen des kanonischen Territoriums: die Metropolie, welche die Diözesen einiger Gebiete vereinigt; die Diözese, welche die Pfarren dieses Gebietes vereinigt; und die Pfarre – eine Kirchengemeinde unter der Leitung eines Priesters als Vertreters des Bischofs. Die weitere Entwicklung führte zur Schaffung noch größerer Strukturen – der Patriarchate, welche die Metropolien einschlossen, die ihrerseits die Diözesen umfassten.
Das in der Mitte des V. Jahrhunderts entstandene erste große Schisma der universalen Christenheit – als ein Teil der Christen des Ostens das Konzil von Chalzedon des Jahres 451 (IV. Ökumenisches Konzil) nicht anerkannte – führte zur Entstehung von sogenannten „Parallelhierarchien“ in einer Reihe von Gebieten des Oströmischen Reiches sowie auch außerhalb seiner Grenzen. Einige davon bestehen bis zum heutigen Tag. Unter Parallelhierarchie versteht man das Vorhandensein von zwei Bischöfen in einer Stadt, die beide ein und dasselbe kanonische Territorium beanspruchen und häufig ein und denselben Titel tragen. In Ägypten und Syrien existieren bis in die Gegenwart zwei Patriarchen von Alexandrien und Antiochien – einer für die Christen der orthodoxen Tradition, die das Konzil von Chalzedon anerkennen, und der andere für die sogenannten „vorchalzedonensischen“ Kirchen. In Jerusalem und Konstantinopel gibt es neben dem „chalzedonensischen“ orthodoxen Patriarchen „vorchalzedonensische“ armenische Patriarchen. Eine derartige kanonische Anomalie ist dadurch bedingt, dass sich die chalzedonensischen und vorchalzedonensischen Kirchen nicht in eucharistischer Communio miteinander befinden.
Das zweite große Schisma der universalen Christenheit im XI. Jahrhundert führte nicht sofort zur Errichtung von Parallelhierarchien. Nach dem Bruch der Communio zwischen Konstantinopel und Rom im Jahre 1054 blieb durch einige Zeit die im ersten Jahrtausend bestehende Ordnung erhalten, der entsprechend das kanonische Territorium im Osten auf vier Patriarchate aufgeteilt war (Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien und Jerusalem) und im Westen Rom das Hauptzentrum der kirchlichen Macht blieb: Alle Diözesen waren um den Römischen Bischof als „Metropoliten“ oder Patriarchen des Weströmischen Reiches vereint. Die Jurisdiktion des Bischofs von Rom erstreckte sich nicht auf den orthodoxen Osten, und die Jurisdiktion jedes der östlichen Patriarchen überschritt die Grenzen ihrer Patriarchate nicht. Das Prinzip des Kanonischen Territoriums blieb also wie früher gewahrt.
Die Situation änderte sich in der Epoche der Kreuzzüge, als die Heerscharen der Lateiner in traditionell orthodoxe Territorien eindrangen und dort lateinische Patriarchate gründeten. So wurde nach der Einnahme Antiochiens durch die Kreuzfahrer im Jahr 1097 der dortige orthodoxe Patriarch vertrieben, an dessen Stelle die Kreuzfahrer einen Lateiner als Patriarchen ernannten. Dieselbe Geschichte wiederholte sich Ende 1099 in Jerusalem nach seiner Eroberung durch die Kreuzfahrer: Der orthodoxe Patriarch wurde abgesetzt, und seine Stelle nahm ein päpstlicher Legat ein, der zur Patriarchenwürde erhoben wurde. Schließlich wurde nach der Eroberung Konstantinopels durch die Kreuzfahrer im Jahre 1204 auch dort ein lateinisches Patriarchat errichtet. Die lateinischen Patriarchate von Konstantinopel und Jerusalem hörten nach der Vertreibung der Kreuzfahrer aus dem Osten am Ende des XIII. Jahrhunderts zu existieren auf. Was das lateinische Patriarchat von Jerusalem betrifft, wurde es trotz seines Unterganges im Jahre 1291 durch die Katholische Kirche dennoch im Jahre 1847 reanimiert und existiert bis heute. So gibt es in Jerusalem drei Patriarchen – einen orthodoxen, armenischen und lateinischen.
Der katholische Ostkirchenkundler E. Chr. Suttner schreibt über die Eroberung Konstantinopels Folgendes: „Nach der Eroberung Konstantinopels setzten die Eroberer ihre Leute auf den Thron des Kaisers und Patriarchen und allmählich auf viele Bischofsstühle. Der griechische Kaiser und der griechische Patriarch übersiedelten in die Verbannung nach Nizäa; viele hervorragende Griechen folgten ihnen. Zusammen ersehnten sie den Tag, an dem sie wieder nach Konstantinopel zurückkehren könnten. Im Zentrum des Östlichen Reiches behandelten die triumphierenden Lateiner die Griechen genau so, wie es die Normannen in Süditalien und die Kreuzfahrer im XI. Jahrhundert in Antiochien und Jerusalem gemacht hatten. Offensichtlich hatten die Lateiner im XIII. Jahrhundert dieselbe Vorstellung von der Einheit der Kirche und vom Schisma wie die Normannen. Denn sie verhielten sich in gleicher Weise und waren – wie die Dokumente des 4. Laterankonzils (1214) zeigen – fest davon überzeugt, dass sie die Einheit der Kirche verwirklicht hätten, indem sie Lateiner zum Kaiser und Patriarchen machten. Die Griechen dagegen erachten aus durchaus verständlichen Gründen die Unterwerfung eines Teiles der christlichen Welt unter eine andere als eine der Kirche unwürdige Erscheinung. Von ihrem Standpunkt aus betrachtet, vertiefte das Verhalten der Lateiner nach der Eroberung Konstantinopels das Schisma der Kirche .... Wir müssen alle früher unternommenen Versuche zur Erreichung der Einheit gründlich überprüfen, um die in der Vergangenheit gemachten Fehler nicht zu wiederholen.“[6]
Wenn wir uns jetzt der Geschichte der Orthodoxen Landeskirchen (ohne die vorchalzedonensischen Kirchen in diesen Begriff einzuschließen), muss man sagen, dass unter ihnen das Prinzip des Kanonischen Territoriums bis in die Mitte des XX. Jahrhunderts fast unversehrt bewahrt wurde. Die Grenzen zwischen den Kirchen fielen in der Regel mit den Grenzen der Länder und Reiche zusammen. So war zum Beispiel im XIX. Jahrhundert die Jurisdiktion des Patriarchats von Konstantinopel auf das Gebiet des Ottomanischen Reiches beschränkt; die Jurisdiktion der Russischen Orthodoxen Kirche auf das Russische Reich; auf dem Territorium der Österreichisch-Ungarischen Monarchie bestanden zwei Metropolien – die Metropolie von Karlowitz in Ungarn und die Metropolie der Bukowina in Österreich.
Es wäre unrichtig zu behaupten, dass die Orthodoxen Kirchen nicht außerhalb ihrer kanonischen Territorien gewirkt hätten. Einige Orthodoxe Kirchen übten außerhalb ihrer kanonischen Grenzen eine weite Missionstätigkeit aus: Im Speziellen gründeten Missionare aus der Russischen Kirche im XVIII. und XIX. Jahrhundert orthodoxe kanonische Strukturen in Amerika, Japan und China. Die russischen Missionare wirkten jedoch nur in jenen Ländern, wo es keine anderen Orthodoxen Landeskirchen gab. Diese Ländern bildeten das, was man „kanonisches Missionsterritorium“ der Russischen Orthodoxen Kirche nennen könnte.
Die revolutionären Ereignisse zwischen 1915 und 1919 in einer Reihe von europäischen Staaten sowie der Zweite Weltkrieg und der Zerfall der großen Reiche führten zu gewaltigen geopolitischen Veränderungen, in deren Gefolge auch die Struktur der Weltorthodoxie wesentliche Veränderungen erfuhr. Erstens erklärten in der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts einige Orthodoxe Kirchen ihre Autokephalie bzw. stellten ihre früher verloren gegangene Autokephalie wieder her. Zweitens befand sich als Folge der Massenmigration der Bevölkerung ein bedeutender Teil von orthodoxen zu einer Landeskirche gehörigen Gläubigen plötzlich in Territorien, wo schon eine andere Landeskirche wirkte. Und drittens erklärte seit den 20-er Jahren des XX. Jahrhunderts das Patriarchat von Konstantinopel, das durch den Zerfall des Ottomanischen Reiches fast alle Gläubigen auf seinem kanonischen Territorium verloren hatte, seinen Anspruch auf pastorale Betreuung der sogenannten „Diaspora“ – der orthodoxen Zerstreuung – und begann neue Metropolien und Erzbistümer in Europa und darüber hinaus zu gründen. Das Resultat all dieser Ereignisse war die Entstehung paralleler orthodoxer Jurisdiktionen in jenen Ländern, in denen die Orthodoxen eine Minderheit bildeten.
Als Beispiel möchte ich die Situation anführen, die auf dem amerikanischen Kontinent in der zweiten Hälfte des XIX. Jahrhunderts und im Laufe des ganzen XX. Jahrhunderts entstand[7]. Die Orthodoxie wurde durch russische Missionare über Alaska dorthin gebracht. Der erste Bischofssitz in Amerika wurde durch den Heiligen Synod der Russischen Orthodoxen Kirche im Jahre 1840 errichtet, der erste Bischof dieser Diözese – der hl. Innokentij (Veniaminov) – verblieb jedoch in Novoarchangel’sk. Im Jahre 1872 – fünf Jahre nach dem Verkauf Alaskas an Amerika – wurde der Sitz des russischen Bischofs nach San Francisco verlegt. Von 1898 bis 1907 leitete der hl. Tichon, der spätere Patriarch von ganz Russland, diese Diözese. Zu seiner Zeit wurde der Bischofssitz nach New York verlegt. Er bereitete das gesamtamerikanische Konzil des Jahres 1907 vor, das die Diözese zu „Russischer Orthodoxer Griechisch-Katholischer Kirche in Nordamerika“ umbenannte. So wurde der Grund für die künftige autokephale Amerikanische Orthodoxe Kirche gelegt.
Während des Aufenthalts des hl. Tichon in Amerika traf in der Neuen Welt eine große Anzahl von antiochenischen Christen ein, für die über Ersuchen des hl. Tichon im Jahre 1903 der aus Syrien gebürtige Vikarbischof von Brooklyn Rafail geweiht wurde. So begann sich ein neues, seinem Charakter nach einmaliges ekklesiologisches Modell zu formen, das voraussetzte, dass im Rahmen einer Landeskirche auf ein und demselben kanonischen Territorium Bischöfe verschiedener Nationalitäten wirken konnten, wobei die Diözesen nicht nach dem territorialen, sondern nach dem ethnischen Kriterium gebildet wurden. Ein derartiges Modell entsprach nicht der Ekklesiologie der Alten Kirche, aber es entsprach jener neuen Realität, die als Resultat der Migrationsprozesse in Europa und Amerika entstanden war. Wenn sich die Dinge so fortgesetzt hätten, wie es der hl. Tichon initiiert hatte, hätte schon in den 20-er Jahren des XX. Jahrhunderts in Amerika eine Orthodoxe Landeskirche entstehen und durch einen Metropoliten geleitet werden können, dem die Bischöfe der verschiedenen Nationalitäten unterstanden wären, und jeder von ihnen hätte die Gläubigen seiner Nationalität betreuen können – Russen, Ukrainer, Griechen, Antiochener, Rumänen u.a.
In den 20-er Jahren des XX. Jahrhunderts begannen jedoch als Resultat der Massenemigration von Griechen aus dem ehemaligen Ottomanischen Reich nach Europa, Amerika und Australien Metropolien des Patriarchats von Konstantinopel zu entstehen, das – wie schon erwähnt – seine Jurisdiktion über die gesamte kirchliche „Diaspora“ proklamierte, d.h. über alle Länder, die nicht zum historischen Gebiet der Orthodoxen Kirchen gehören. Praktisch fielen ganz Westeuropa, Nord- und Südamerika sowie Australien und Ozeanien entsprechend diesem Standpunkt unter diese Definition der „Diaspora“. In Amerika zum Beispiel existierte jedoch bereits eine durch einen russischen Bischof geleitete Orthodoxe Kirche. So brachte die dortige Schaffung der Jurisdiktion Konstantinopels eine Trennung in die amerikanische Orthodoxie, die sich nach der Entstehung örtlicher Jurisdiktionen durch die Patriarchate von Antiochien, Rumänien und Serbien nur noch verstärkte.
Im Jahre 1970 verlieh die Russische Orthodoxe Kirche, die – wie früher von der Sicht des heiligen Tichon beseelt – von einer einzigen Orthodoxen Kirche auf dem amerikanischen Kontinent träumte, jenem Teil der amerikanischen Orthodoxie die Autokephalie, die ihr kanonisch unterstellt war. Es konnte erwartet werden, dass sich auch die Orthodoxen anderer Jurisdiktionen dieser autokephalen Kirche, die den Namen „Orthodoxe Kirche in Amerika“ erhielt, anschließen würden. Das trat jedoch nicht ein, und zur Zeit gibt es neben dieser autokephalen Kirche in Amerika Metropolien, Erzbistümer und Diözesen der Kirchen von Konstantinopel und Antiochien und anderer Landeskirchen.
In Westeuropa entstand als Folge der revolutionären Erschütterungen der 20-er Jahre des XX. Jahrhunderts eine nicht weniger verworrene Situation. In Frankreich, Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern und auch außerhalb Europas befand sich plötzlich eine große Anzahl russisch-orthodoxer Gläubiger, die ihre kirchlichen Strukturen zu schaffen begannen. Parallel verlief der Prozess der Schaffung von Metropolien und Erzbistümern der Patriarchate von Konstantinopel und Antiochien. In der Zeit nach dem 2. Weltkrieg verstärkte sich in Westeuropa die serbische, rumänische und bulgarische Diaspora bedeutend, für die ebenfalls eigene Kirchenstrukturen geschaffen wurden: Diese Diasporen vergrößern sich in der Gegenwart unaufhörlich. Schließlich begannen in den allerletzten Jahren als Folge des Massenauszugs von Georgiern aus ihrer Heimat in die Länder Europas Pfarren der Georgischen Orthodoxen Kirche zu entstehen. Als Folge all dieser Prozesse kann es in ein und derselben europäischen Stadt einige orthodoxe Bischöfe geben, von denen jeder die eine oder andere Orthodoxe Kirche vertritt.
Die Situation der russischen Diaspora in Westeuropa und Amerika wird dadurch noch komplizierter, dass nicht alle Gläubigen der russisch-orthodoxen Tradition einer einzigen kirchlichen Jurisdiktion angehören. Parallel zur Jurisdiktion des Moskauer Patriarchats existiert in Europa und darüber hinaus seit den 20-er Jahren des XX. Jahrhunderts die „Russische Orthodoxe Kirche im Ausland“, die sich aus politischen Gründen von der Mutterkirche getrennt hat und von keiner einzigen Orthodoxen Landeskirche anerkannt wird. Seit den 30-er Jahren des XX. Jahrhunderts existiert in Europa eine kirchliche Struktur, die russisch-orthodoxe zur Jurisdiktion des Patriarchats von Konstantinopel gehörige Pfarren umfasst. Das Moskauer Patriarchat hat wiederholt Versuche unternommen, die russische kirchliche Diaspora unter einem „Jurisdiktionsdach“ zu vereinen. Zur Zeit werden Gespräche zwischen dem Moskauer Patriarchat und der Russischen Auslandskirche über die Frage der Wiederherstellung der vollen eucharistischen Communio geführt.
Obwohl in vielen Regionen der Welt orthodoxe Paralleljurisdiktionen bestehen, kann man nicht sagen, dass das Prinzip des Kanonischen Territoriums von den Orthodoxen Kirchen überhaupt nicht beobachtet würde. Dieses Prinzip bleibt wie früher der Eckstein der orthodoxen Ekklesiologie und wird in der Praxis angewendet, wenn auch bei weitem nicht immer und bei weitem nicht überall. Ich möchte Beispiele für die praktische Anwendung dieses Prinzips in den innerorthodoxen Beziehungen, aber auch in den Beziehungen zwischen Orthodoxer und Katholischer Kirche anführen.
1. Jede Orthodoxe Landeskirche hat ihr kanonisches Territorium, dessen Integrität im Prinzip von den anderen Kirchen anerkannt wird. Auf diesem kanonischen Territorium haben die anderen Kirchen nicht das Recht, Pfarren zu errichten. So umfasst zum Beispiel das kanonische Territorium des Patriarchats von Konstantinopel die Türkei, Nordgriechenland und einige Inseln des Mittelmeeres; das kanonische Territorium der Kirche von Alexandrien ganz Afrika; das kanonische Territorium des Patriarchats von Antiochien Syrien und den Libanon und das kanonische Territorium des Patriarchats von Jerusalem das Heilige Land. Das kanonische Territorium der Russischen Orthodoxen Kirche umfasst die orthodoxen Gläubigen Russlands, der Ukraine, Belorusslands, Moldawiens, Kasachstans, Usbekistans, Turkmenistans, Kirgisistans, Tadschikistans, Estlands, Lettlands und Litauens. Das kanonische Territorium der Georgischen, Serbischen, Rumänischen, Bulgarischen, Zypriotischen, Albanischen, Polnischen und Tschechoslowakischen Kirche erstreckt sich auf die orthodoxen Gläubigen der entsprechenden Länder. Das kanonische Territorium der Kirche von Griechenland umfasst die orthodoxen Christen Griechenlands mit Ausnahme Nordgriechenlands und einer Reihe von Inseln, die unter der Jurisdiktion des Patriarchats von Konstantinopel stehen. Was den Anspruch des Patriarchats von Konstantinopel auf die Jurisdiktion außerhalb seines kanonischen Territoriums – in der sogenannten „Diaspora“ – betrifft, so ist diese Frage auf interorthodoxer Ebene nicht geregelt. Nicht geregelt ist ebenfalls der Status der Orthodoxen Kirche in Amerika, deren Jurisdiktion sich auf die USA und Kanada erstreckt.
2. Die Grenzen der Kirchen fallen in vielen Fällen mit den Grenzen der Staaten zusammen, jedoch führt eine Veränderung der Staatsgrenzen keineswegs notwendig zu einer Teilung der Kirchen. So hat zum Beispiel nach dem Zerfall der UdSSR das Moskauer Patriarchat seine territoriale Integrität bewahrt, obwohl auf seinem kanonischen Territorium (im Speziellen in der Ukraine) auch eine Reihe schismatischer Strukturen entstanden ist. Nach der Teilung der Tschechoslowakei in zwei selbstständige Staaten wurde die Tschechoslowakische Orthodoxe Kirche zu Orthodoxer Kirche der Tschechischen Länder und der Slowakei umbenannt, jedoch nicht in zwei Landeskirchen geteilt, sondern sie bewahrte die Einheit[8]. Die Serbische Orthodoxe Kirche hat nach dem Zerfall Jugoslawiens ebenfalls ihre Einheit bewahrt.
3. In der orthodoxen Tradition existiert der Begriff der traditionell orthodoxen Staaten – das sind jene Staaten, wo die Orthodoxe Kirche die Mehrheitskirche ist. In der Mehrzahl dieser Länder (mit Ausnahme von Griechenland und Zypern) ist die Kirche vom Staat getrennt, erfreut sich aber der Hochachtung von Seiten des Staates und ist eine wichtige gesellschaftliche Kraft. Die Orthodoxen Kirchen dieser Länder haben die Tendenz, die gesamte Bevölkerung dieser Staaten – mit Ausnahme der Angehörigen anderer Konfessionen und Religionen – als ihre reale oder potentielle Herde zu betrachten. Hier kann der Begriff „kulturelles kanonisches Territorium“ angewandt werden, der voraussetzt, dass die ganze Bevölkerung des einen oder anderen Landes, die nach ihren kulturellen Wurzeln zur orthodoxen Tradition gehört, aber auf Grund historischer Umstände die Verbindung zum Glauben ihrer Vorfahren verloren hat, die potentielle Herde einer Orthodoxen Landeskirche darstellt. So gehört zum Beispiel die absolute Mehrheit der Russen in Russland ihren Wurzeln nach eben zur orthodoxen Tradition, und daher kann Russland nicht als freies Missionsterritorium betrachtet werden. Dieses Prinzip bedeutet nicht, dass sich die Russische Kirche als einzige religiöse Konfession ohne Alternative positioniert und keinem konkreten Menschen das Recht auf Wahl gewährt oder dass in Russland Gemeinden anderer Kirchen nicht gegründet werden könnten. Es legt eher die Hochachtung gegenüber der Russischen Kirche als „Mehrheitskirche“ von Seiten der anderen (nichtorthodoxen) Kirchen nahe, die beschließen, auf dem kanonischen Territorium der Russischen Kirche ihre eigenen kirchlichen Strukturen zu schaffen.
4. Daher setzt das Prinzip des Kanonischen Territoriums auf zwischenchristlicher Ebene einen gewissen Grad an zwischenkirchlicher Solidarität und Kooperation zwischen den Christen der verschiedenen Konfessionen voraus: Im gegebenen Fall handelt es sich vor allem um die Orthodoxe und Katholische Kirche, die beide die apostolische Sukzession der Hierarchie besitzen. Diese Solidarität legt es nahe, dass die Katholische Kirche in jenen Ländern, in denen die Orthodoxe Kirche die Mehrheitskirche darstellt (etwa in Russland, der Ukraine, Moldawien, Griechenland, Rumänien, auf Zypern etc.), mit der Orthodoxen Kirche des jeweiligen Territoriums wenigstens Konsultationen pflegen und sich in ihrer missionarischen Tätigkeit bloß auf ihre traditionelle Herde beschränken sollte, ohne Proselytismus zum Schaden der Orthodoxen Kirche zu betreiben. Dasselbe Prinzip sollte auch in Ländern mit katholischer Mehrheit gelten (etwa in Italien, Spanien, Portugal, Österreich u.a.), wo die Orthodoxen Proselytismus unbedingt vermeiden und ihre Mission nur unter ihren Gläubigen betreiben sollen, wobei sie sich in allen strittigen Fragen mit der Katholischen Kirche als Mehrheitskirche beraten sollten. Was die Länder betrifft, in denen weder die Katholiken noch die Orthodoxen die Mehrheit darstellen und wo es überhaupt keine dominierende christliche Kirche gibt, so können dort die Christen der verschiedenen Konfessionen ihre Missionstätigkeit parallel entwickeln, ohne zu fürchten, dadurch das Prinzip des Kanonischen Territoriums zu verletzen. Übrigens sollten auch in diesen Ländern Katholiken und Orthodoxe ihre Anstrengungen miteinander koordinieren – zur Vermeidung von Missverständnissen und Konflikten.
Die Beobachtung der oben genannten vier Punkte ist gleichermaßen für die interorthodoxen wie für die orthodox-katholischen Beziehungen wichtig. Der Verzicht auf ihre Anwendung führt auf interorthodoxer Ebene zur Schaffung paralleler Jurisdiktionen und zur Entstehung von Konfliktsituationen. Genau das geschah im Jahre 1996 im Gefolge der Einmischung des Patriarchats von Konstantinopel in Estland, das ein kanonisches Territorium des Moskauer Patriarchats ist, und der Errichtung einer Paralleljurisdiktion vor Ort. Eine angespannte Situation entstand auch in Moldawien, wo neben der Moldawischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats das Rumänische Patriarchat im Jahre 1992 die sogenannte Bessarabische Metropolie schuf. Sowohl in Estland als auch in Moldawien verblieb die absolute Mehrheit der orthodoxen Gläubigen unter der Jurisdiktion des Moskauer Patriarchats, und die neu gebildeten Parallelstrukturen erwiesen sich als marginale und zahlenmäßig kleine kirchliche Vereinigungen. Ihre Präsenz auf dem kanonischen Territorium des Moskauer Patriarchats verkompliziert jedoch die ohnehin nicht leichte interorthodoxe Situation.
Der Verzicht auf die Beachtung der oben erwähnten Prinzipien führt auf orthodox-katholischer Ebene zum Aufkommen von Spannungen in den Beziehungen zwischen der Katholischen und Orthodoxen Kirche. Konkret entstanden als Folge der Missachtung jener Vorschriften von katholischer Seite, die in der Instruktion der Päpstlichen Kommission „Pro Russia“ vom 1. Juni 1992 enthalten waren, in den 90-er Jahren des XX. Jahrhunderts auf dem Territorium der GUS bedeutende Schwierigkeiten. Obige Instruktion enthielt folgende Vorschriften: „“Die Apostolische Tätigkeit auf dem Territorium der GUS und in den Ländern Osteuropas erfordert von den Katholiken sowohl die Treue zu ihrer eigenen Mission, als auch echte Sorge um die orthodoxen Brüder und Schwestern unter Wahrung der Hochachtung ihrem Glauben gegenüber, um zusammen mit ihnen die von Christus gewollte kirchliche Einheit vorzubereiten.... Die apostolische Tätigkeit der Katholischen Kirche auf dem Territorium der GUS muss heute mehr denn je einen ökumenischen Charakter tragen.... Der Weg zu dieser Einheit ist nicht der Proselytismus, sondern der brüderliche Dialog zwischen den Jüngern Christi, ein Dialog, der durch das Gebet genährt wird und sich in christlicher Liebe entwickelt, der die Wiederherstellung jener vollen Einheit zwischen der Kirche von Byzanz und Rom im Sinn hat, die im ersten Jahrtausend bestand.... Unbedingt soll die Tätigkeit, welche die katholische Kirche in jenen Gebieten des Territoriums der GUS ausübt, die durch die Präsenz und den tiefen Einfluss der orthodoxen und armenischen Tradition geprägt sind, mit solchen Methoden durchgeführt werden, die sich wesentlich von jenen unterscheiden, die in Bezug auf die Mission „ad gentes“ vorgesehen sind.... Die Kirche des lateinischen Ritus ... soll die tief verwurzelten östlichen Traditionen mit großer Hochachtung behandeln, im Besonderen die Traditionen der Orthodoxen Kirche. Nachdem die Orthodoxe Kirche eine lange Zeit von Verfolgungen, Schwierigkeiten und Beschränkungen jeder Art durchgemacht hat, befindet sie sich heute vor einer ernsten Aufgabe – der Neuevangelisierung der traditionell orthodoxen Völker, die im Atheismus erzogen wurden und aufgewachsen sind.“
Die Instruktion des Päpstlichen Rates „Pro Russia“ schreibt den katholischen Bischöfen und apostolischen Administratoren vor, „in jeder Weise die guten Beziehungen zur örtlichen Hierarchie der Orthodoxen Kirche zu fördern, im Bewusstsein der Schwierigkeiten, die sie erlitten hat, um eine Atmosphäre des Vertrauens und der ruhigen Zusammenarbeit zu schaffen“. Die Bischöfe und apostolischen Administratoren sollen nach dieser Instruktion „die residierenden Diözesanbischöfe der Orthodoxen Kirche über alle wichtigen pastoralen Initiativen informieren, im Besonderen über die Errichtung neuer Pfarren“, ebenso sollen sie „die Vertreter der Orthodoxen Kirche über jede Initiative sozialer Art (darunter auf dem Gebiet der Erziehung und Wohltätigkeit) in Kenntnis setzen“. In den Fällen, wenn Priester oder Bischöfe anderer Länder von staatlichen Behörden zur Teilnahme an irgendwelchen Unternehmungen eingeladen werden, empfiehlt das Dokument, „aus Höflichkeitspflicht davon die Hierarchie der Orthodoxen und der Armenisch-Apostolischen Kirche in Kenntnis zu setzen.“
Viele dieser Vorschriften, die auf der Hochschätzung der oben dargelegten Prinzipien der orthodoxen Ekklesiologie beruhen, wurden leider durch die katholischen Strukturen in Russland und den Ländern der GUS nicht erfüllt, wodurch in diesen Ländern Spannungen zwischen Orthodoxen und Katholiken entstanden sind. In der Gegenwart wird ein wohlwollender Dialog geführt, dessen Ziel die Überwindung der aufgekommenen Spannungen ist. Im Lauf dieses Dialogs ruft die Russische Orthodoxe Kirche unentwegt die Katholiken Russlands und der anderen Länder der GUS zur Befolgung der Instruktionen auf, die im Dokument der Päpstlichen Kommission „Pro Russia“ enthalten sind.
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Zum Abschluss möchte ich meine Hoffnung darauf zum Ausdruck bringen, dass die orthodox-katholischen Beziehungen, die am Ende des XX. Jahrhunderts eine ernste Krise durchgemacht haben, sich dank der gemeinsamen Arbeit der Bischöfe, Kleriker, Theologen, Mönche und Laien beider Kirchen deutlich verbessern mögen. Einer der wichtigen Aspekte dieser Arbeit wird die Klärung des Prinzips des Kanonischen Territoriums und die gemeinsame Erarbeitung von Regeln für seine praktische Umsetzung in den verschiedenen Staaten der Welt und Europas sein.
[1] Der Bischof von Wien und Österreich Hilarion Alfeyev ist Vertreter der Russischen Orthodoxen Kirche bei den Europäischen Internationalen Organisationen, Dr.phil., Dr.theol.
[2] Die Canones der Orthodoxen Kirche, kommentiert von Nikodim, Bischof von Dalmatien und Istrien (russ.). Moskau 2001, Bd. I, S. 74-75
[3] Es ist schwierig, dieses Dokument genau zu datieren, offensichtlich können jedoch einige der darin enthaltenen Canones nicht früher als im 4. Jahrhundert entstanden sein. Genaueres zur Frage der Datierung der „Apostolischen Canones“ siehe den Artikel von Erzpriester Vladislav Cypin und L.B. Litvinova „Apostolische Canones“ in der Orthodoxen Enzyklopädie, Bd. III (Anfimij-Afanasij) (russ.), S. 119-120
[4] Es ist anzumerken, dass im griechischen Text der „Apostolischen Canones“ der Terminus paroikia verwendet wird, der im heutigen Sprachgebrauch „Pfarre“ bedeutet, der Kontext der Canones zeigt jedoch, dass es sich um ein Kirchengebiet handelt, d.h. um jene Kircheneinheit, die im Gefolge die Bezeichnung eparchia erhielt.
[5] Vgl. vor allem seine Rede 43, das dem Gedächtnis Basileios des Großen gewidmet ist, sowie seine Briefe. Auch die Korrespondenz Basileios des Großen selbst erhellt diesen Konflikt.
[6] Ernst Christophor Suttner. Historische Etappen der Beziehungen zwischen den Kirchen des Ostens und Westens (russ.) (http://orthodoxia.org/lib/1/1/24/9.aspx)
[7] Genaueres darüber siehe den Artikel von Erzpriester Leonid Kiškovskij „Orthodoxy in America: Diaspora or Church“, veröffentlicht im elektronischen Bulletin Europaica № 49 (http://orthodoxeurope.org/page/14/49.aspx#7)
[8] Siehe dazu den Vortrag des Erzbischofs von Prag und der Tschechischen Länder Christophor „Die Orthodoxie in der Slowakei und in Tschechien: Ursprung, gegenwärtiger Zustand, Perspektiven“ (russ.), veröffentlicht im elektronischen Bulletin „Orthodoxie in Europa“ № 17 (http:://orthodoxeurope.org/page/17/18.aspx#2)