Primat und Katholizität in der orthodoxen Tradition

Bishop Hilarion Alfeyev 

der Schweizer Bischofskonferenz, Basel, 24. Januar 2004


In der orthodoxen Tradition ist das Thema des Primats eng mit dem Thema der kirchlichen Autorität verbunden, das seinerseits für den orthodoxen Theologen nicht vom Begriff der Katholizität (russisch kafoličnost’ oder sobornost’) getrennt werden kann.

Wie bekannt, hatte kraft verschiedener historischer Umstände die Orthodoxe Kirche niemals eine einzige Verwaltungs- und Leitungsstruktur und hat sie bis heute nicht. Als „primus inter pares“ wird in der Reihe der Vorsteher der Orthodoxen Landeskirchen der Patriarch von Konstantinopel anerkannt, der seit byzantinischer Zeit den Titel „Ökumenischer Patriarch“ trägt; jedoch verleihen weder dieser Titel noch der Ehrenvorrang dem Patriarchen von Konstantinopel irgendwelche jurisdiktionellen Rechte außerhalb seines eigenen Patriarchats.

Der Primat des Patriarchen von Konstantinopel hat sich allmählich herausgebildet; die entscheidenden Ereignisse seiner Ausformung waren das Konzil von Chalzedon in der Mitte des 5. Jahrhunderts und die Kirchenspaltung im 11. Jahrhundert. Das Konzil von Chalzedon bestimmte im Kanon 28, dass der Bischof von Konstantinopel den zweiten Ehrenplatz nach dem Bischof von Rom einnehmen sollte. Die Motivation für diesen Beschluss war folgende: „Dem Sitz des Alten Rom gaben die Väter gebührenderweise den Vorrang, da es die Kaiserstadt war. Diesem Impuls folgend, verliehen die 150 gottgefälligen Bischöfe auch dem hochheiligen Sitz von Neu-Rom den gleichen Vorrang, da sie in rechter Weise folgerten, dass die Stadt, welche die Ehre erhielt, Stadt des Kaisers und der Regierung (synkletos) zu sein, und die gleichen Vorzüge besitzt wie das Alte Rom, auch in kirchlichen Angelegenheiten gleich jenem erhöht worden sei und nach ihm der zweite (Sitz) sei.“ Der Primat des Römischen Bischofs wurde von den östlichen Vätern also nicht von der Sukzession dieses Bischofs vom Apostel Petrus her verstanden, sondern auf Grund der politischen Bedeutung Roms als Hauptstadt des Reiches. Ebenso ergab sich die Vorrangstellung des Sitzes von Konstantinopel nicht aus seinem Alter (die Sitze von Jerusalem, Alexandrien und Antiochien waren älter) und nicht aus irgendwelchen anderen kirchlichen Begründungen, sondern einzig aus der politischen Bedeutung Konstantinopels als „Stadt des Kaisers und der Regierung“.

Nachdem die Einheit zwischen den Kirchen des Westens und Ostens im 11. Jahrhundert zerstört worden war, ging der Ehrenvorrang unter den Orthodoxen Kirchen gleichsam automatisch auf den Patriarchen von Konstantinopel über. Dieser Vorrang bleib auch dann erhalten, als Konstantinopel in der Mitte des 15. Jahrhunderts aufhörte, „Stadt des Kaisers und der Regierung“ zu sein, und das Byzantinische Reich unterging. Zur Zeit des Ottomanischen Reiches besaß der Patriarch von Konstantinopel die Privilegien eines Ethnarchen der griechischen Nation und stand faktisch an der Spitze der gesamten orthodoxen Bevölkerung dieses Reiches. Seine Gewalt reichte jedoch nicht über die Grenzen des Ottomanischen Reiches hinaus. Im 19. und 20. Jahrhundert führte die Bildung von Nationalstaaten in Territorien, die sich einst unter der Herrschaft der Türken befunden hatten, zur Entstehung neuer autokephaler Kirchen außerhalb der Jurisdiktion Konstantinopels.

Zur Zeit existieren 15 Orthodoxe Landeskirchen, von denen jede in der Frage der internen Leitung vollkommen selbstständig und in keiner Weise Konstantinopel unterstellt ist. Diese Leitungsstruktur bringt eine ganze Reihe von Schwierigkeiten mit sich, von denen eine das Fehlen einer obersten Schiedsinstanz in jenen Fällen ist, wenn in kirchenpolitischen Fragen zwischen zwei oder mehreren Landeskirchen eine Meinungsverschiedenheit oder ein Konflikt entsteht. Es gibt in der orthodoxen Tradition keinen Mechanismus, der die Beilegung derartiger Meinungsverschiedenheiten gewährleisten würde. Daher wird in jedem einzelnen konkreten Fall eine jeweils eigene Lösung gesucht: Manchmal wird eine interorthodoxe Versammlung einberufen, deren Beschlüsse übrigens bloß konsultativen Charakter haben; in anderen Fällen suchen zwei Kirchen, zwischen denen ein Konflikt herrscht, eine Lösung auf dem Weg bilateraler Verhandlungen oder sie rufen einen Vermittler an.

Ein weiterer Nachteil, der durch das Fehlen eines einzigen administrativen Leitungssystems in den Orthodoxen Kirchen hervorgerufen wird, ist die Unmöglichkeit der Regelung der Frage der pastoralen Betreuung der sogenannten „Diaspora“. Der Kern des Problems besteht darin, dass das Patriarchat von Konstantinopel seit den Zwanzigerjahren des 20. Jahrhundert das Recht der kirchlichen Jurisdiktion über jene Länder beansprucht, die nicht zu einer orthodoxen Tradition gehören, während andere Landeskirchen ihre Diaspora in Europa, Amerika und auf anderen Kontinenten haben und auf diese zu verzichten nicht gewillt sind. Als Ergebnis davon gibt es etwa in einigen Städten Europas mehrere orthodoxe Bischöfe, von denen jeder die Gläubigen seiner Landeskirche betreut. Die Frage der pastoralen Betreuung der Diaspora kann nur durch ein Gesamtorthodoxes Konzil gelöst werden. Die Vorbereitung eines solchen Konzils erfolgte ziemlich intensiv durch drei Jahrzehnte (von den Sechzigerjahren bis zu Beginn der Neunzigerjahre des 20. Jahrhunderts), heute jedoch ist sie praktisch eingestellt – auf Grund von Meinungsverschiedenheit zwischen den Kirchen in Bezug auf die Frage, welcher der Status dieses Konzils und welche seine Tagesordnung sein soll.

In der Orthodoxen Kirche gibt es somit auf Weltebene keinen äußeren Mechanismus der Gewährleistung der „Katholizität“, es gibt keine äußere Autorität - sei es als Einzelperson oder als kollegiales Gremium - , welche die Einheit der Kirche in kirchenpolitischen Fragen garantieren würde. Das bedeutet aber nicht, dass die Katholizität in der Orthodoxen Kirche nur in der Theorie, und nicht in der Praxis besteht. Erstens drückt sich die Katholizität auf interorthodoxer Ebene praktisch darin aus, dass alle Orthodoxen Landeskirchen untereinander eine volle eucharistische Communio haben. Zweitens sorgen die Orthodoxen Kirchen für die Bewahrung der Einheit in der Glaubenslehre, wofür bei Bedarf interorthodoxe Zusammenkünfte einberufen werden. Drittens treffen sich die Vorsteher oder die offiziellen Vertreter der Kirchen von Zeit zu Zeit, um wichtige Fragen zu erörtern, oder sie tauschen Schreiben aus. So bewahrt die Orthodoxe Kirche sogar ohne ein Gesamtorthodoxes Konzil auf Weltebene ihren allumfassenden, katholischen Charakter, ungeachtet des Fehlens strikter Mechanismen zur Gewährleistung dieser Katholizität.

Überhaupt ist der Begriff Katholizität in der orthodoxen Tradition viel organischer mit der Idee der Ortskirche[1] verbunden als mit der Idee der Universalkirche als Gemeinschaft der Ortskirchen. Ursprünglich war die Gemeinde der Jünger des Erlösers in Jerusalem die Kirche Christi: Das war jene eine, heilige, allumfassende und apostolische Kirche, welche die ganze Fülle der Kirchlichkeit und Katholizität besaß. Noch im ersten Jahrhundert entstanden christliche Gemeinden außerhalb Jerusalems, und jede Ortsgemeinde wurde nicht als Teil der Universalkirche angesehen, sondern als „katholische“ Kirche schlechthin in all ihrer Fülle. Der Garant für die Katholizität jeder Ortskirche, d.h. der Kirche eines konkreten Ortes, war die gegebene Verwirklichung der einen eucharistischen Versammlung in ihr, die vom Bischof als gewähltem Vorsteher des Volkes Gottes geleitet wurde.

Eben diese Ekklesiologie ist für die frühen Kirchenväter charakteristisch, so auch für Ignatius von Antiochien. In seinen Briefen unterstreicht Ignatius unermüdlich die Führungsrolle des Bischofs als Hauptes der eucharistischen Versammlung und bekräftigt, dass man „auf den Bischof wie auf den Herrn selbst blicken soll“ (Eph 6). Alles in der Kirche soll mit dem Wissen des Bischofs geschehen: „Ohne den Bischof soll niemand etwas tun, was einen Bezug zur Kirche hat. Nur jene Eucharistie soll als wahr gelten, die durch den Bischof oder durch den vollzogen wird, dem er diesen Auftrag gibt ... Es ist unzulässig, ohne den Bischof zu taufen und das Liebesmahl zu feiern; umgekehrt ist das Gott gefällig, was er gutheißt“ (Smyrn 8). Und weiter: „Wer den Bischof ehrt, ist von Gott geehrt; wer etwas ohne Wissen des Bischofs tut, dient dem Satan“ (Smyrn 9). Ignatius unterstreicht unablässig die Notwendigkeit der Einheit der Priester und Diakone mit ihrem Bischof: „Der Bischof hat den Vorsitz an der Stelle Gottes, die Priester stellen die Versammlung der Apostel dar, und den Diakonen ist der Dienst Jesu Christi aufgetragen“ (Magn 6); „Das Presbyterium stimmt so mit dem Bischof überein wie die Saiten einer Zither“ (Eph 4). Das Volk Gottes soll nach der Lehre des Ignatius „die Diakone wie Christi Gebot achten und den Bischof wie Jesus Christus, den Sohn Gottes des Vaters, und die Presbyter als Versammlung Gottes, als Apostelkollegium“ (Tral 3). Diese Ekklesiologie veranlasst Ignatius zu folgender klassischer Formulierung: „Wo der Bischof ist, muss auch das Volk sein, ebenso wie dort, wo Christus ist, auch die katholische Kirche ist“ (Smyrn 8).

Die leitende Rolle des Bischofs ist nach der Lehre der frühen Kirchenväter dadurch begründet, dass er in der eucharistischen Versammlung den Platz Christi einnimmt. Eben dieses Verständnis erklärt das Faktum, dass der monarchische Episkopat – ein Bischof in jeder eucharistischen Gemeinde oder Kirche – in der Alten Kirche allgemein akzeptiert wurde[2]. Obwohl der Bischof als Einzelperson das Haupt der Kirche eines bestimmten Ortes ist, leitet er die Kirche nicht als Einzelperson, sondern in Zusammenarbeit mit den Priestern und Diakonen. Der Bischof besitzt die kirchliche Gewalt oder Autorität nicht aus sich, sondern kraft des von ihm empfangenen Amtes: Er ist der Liturge in der örtlichen Kirchengemeinde, die ihm diesen Dienst anvertraut hat. Außerhalb der Kirchengemeinde verliert der Dienst des Bischofs seinen Sinn und seine Wirksamkeit.

Im Rahmen der Ortskirche ist der Primat des Bischofs bedingungslos und vorbehaltlos. Gemäß der orthodoxen Tradition, die auf dem theologischen Erbe der frühen Kirchenväter, insbesondere Cyprians von Karthago sowie auf späteren polemischen Schriften der byzantinischen Theologen beruht, ist jeder Bischof – und nicht nur der Bischof von Rom – ein Nachfolger des Apostels Petrus. Der bedeutende byzantinische Theologe des 14. Jahrhunderts (der sein Leben übrigens im Schoß der Katholischen Kirche beendet hat) Barlaam von Kalabrien schreibt: „Jeder orthodoxe Bischof ist ein Stellvertreter Christi und ein Nachfolger der Apostel; wenn daher alle Bischöfe des Universums vom rechten Glauben abfallen und nur einer die richtigen Dogmen bewahrt ... wird in ihm der Glaube des göttlichen Petrus gerettet.“ Und weiter: „Die von Petrus eingesetzten Bischöfe sind nicht nur Nachfolger Petri selbst, sondern auch Nachfolger der anderen Apostel; gleichermaßen sind die durch die anderen geweihten Bischöfe Nachfolger Petri.“[3]

Die dem Petrus gegebene Verheißung bezieht sich in dieser Sicht nicht nur auf die Römische Kirche, sondern auf jede Ortskirche, die durch einen Bischof geleitet wird: „Ihr erdreistet euch, Petrus zum Lehrer allein von Rom zu machen, – schreibt ein unbekannter Verfasser eines byzantinischen antilateinischen Traktats – wogegen die göttlichen Väter die ihm vom Erlöser gegebene Verheißung als solche erklären, die einen katholischen Sinn hat und sich auf alle bezieht, die geglaubt haben und glauben. Ihr bemüht euch, ihr eine falsche und enge Deutung zu geben, indem ihr sie auf Rom allein bezieht. Dann ist es völlig unverständlich, dass nicht nur die Kirche Roms, sondern jede Kirche den Erlöser hat und entsprechend der Verheißung ihr Fundament auf dem Felsen ruht, d.h. auf dem Bekenntnis des Petrus.“[4]

Welche Beziehung hat die Katholizität der Ortskirche zur Katholizität der Kirche auf universaler Ebene? Erzpriester Ioann Meyendorff bestimmt diese Beziehung folgendermaßen: „Die Idee der Ortskirche[5], die durch einen Bischof geleitet wird, der gewöhnlich durch die ganze Kirche gewählt, dabei aber mit der charismatischen und apostolischen Funktion als Nachfolger Petri bekleidet wird, ist die lehrmäßige Begründung der Katholizität, wie das seit dem 3. Jahrhundert praktiziert wurde. Denn die eucharistische Ekklesiologie setzt voraus, dass jede Ortskirche – obwohl sie die Fülle der Katholizität besitzt – sich immer in Einheit und Gemeinschaft mit allen anderen Kirchen befindet, die derselben Katholizität teilhaftig sind. Die Bischöfe tragen nicht nur die moralische Verantwortung für diese Gemeinsamkeit: Sie haben teil an dem einen episkopalen Dienst.... Jeder Bischof erfüllt seinen Dienst zusammen mit anderen Bischöfen, weil er dem Dienst der anderen gleicht und weil die Kirche eine ist.“[6] Wie der hl. Bischof Cyprian von Karthago sagt: „Der Episkopat ist einer, und jeder der Bischöfe hat an ihm vollen Anteil.“[7]

Alles oben über die „Ortskirche“ Gesagte bezieht sich auf jene kirchliche Einheit, die man im heutigen Sprachgebrauch gewöhnlich mit „Diözese“ bezeichnet, d.h. die Kirche eines Gebietes (Ortes, Landes, Territoriums), die durch einen Bischof geleitet wird. Im heutigen orthodoxen Sprachgebrauch wird der Begriff „Landeskirche“ für größere kirchliche Gebilde verwendet, für Gruppen von Diözesen, die in Patriarchaten, Metropolien oder Erzbistümern vereint sind. Auf dieser Ebene wird das Primatsprinzip durch kollegiale Leitungsformen abgelöst. Das bedeutet in der Praxis, dass der Vorsteher einer Landeskirche „primus inter pares“ unter den Bischöfen seiner Kirche ist: Er mischt sich nicht in die inneren Angelegenheit der Diözesen ein und besitzt keine direkte Jurisdiktion über sie, obwohl ihm einige Koordinationsfunktionen in Fragen aufgetragen sind, welche die Kompetenzen eines einzelnen Diözesanbischofs überschreiten.

Die Rechte und Pflichten des Vorstehers sind in den verschiedenen Landeskirchen unterschiedlich geregelt, in keiner einzigen Landeskirche hat der Vorsteher jedoch die höchste Gewalt: Überall und allenthalben verfügt das Konzil über die höchste Gewalt. So ist zum Beispiel in der Russischen Orthodoxen Kirche die höchste dogmatische Gewalt dem Landeskonzil zueigen, an dem neben den Bischöfen, Kleriker, Mönche und Laien teilnehmen, wogegen die höchste Form der hierarchischen Leitung das Bischofskonzil ist. Was den Patriarchen von Moskau und der ganzen Rus’ betrifft, leitet dieser in der Zeit zwischen den Konzilien die Kirche zusammen mit dem Heiligen Synod, und sein Name wird in allen Diözesen vor dem Namen des Diözesanbischofs kommemoriert. In der Orthodoxen Kirche von Griechenland fehlt ein Landeskonzil mit der Teilnahme von Laien; die höchste Gewalt obliegt dem Bischofssynod, dessen Vorsitzender der Erzbischof von Athen und ganz Griechenland ist; in den Kirchen wird beim Gottesdienst jedoch der Synod, und nicht der Erzbischof kommemoriert.

Die Vereinigung der Ortskirchen zu größeren kirchlichen Einheiten geht ins 3.-4. Jahrhundert zurück und wurde im kanonischen Recht der Orthodoxen Kirche fixiert. Der 34. Apostolische Kanon lautet: „Die Bischöfe jedes Volkes müssen den ersten unter ihnen kennen und ihn als Haupt anerkennen und nichts ohne sein Urteil machen, was ihre Gewalt übersteigt, jeder soll nur das machen, was seine Diözese und die zu ihr gehörigen Orte betrifft. Aber auch der erste soll nichts ohne das Urteil aller tun.“ Kanon 4 des I. Ökumenischen Konzils (325) schreibt vor, die Einsetzung eines Bischofs durch alle oder wenigstens durch drei Bischöfe des betroffenen Gebietes vorzunehmen; die Bestätigung der Weihe soll der Metropolit vornehmen.

Gegen das 4. Jahrhundert zeichnet sich also bereits ein System ab, bei dem jeder Bischof die Fülle der hierarchischen Gewalt innerhalb seines Kirchengebietes (Diözese) besitzt; in allem jedoch, was seine Kompetenz übersteigt, muss er sich mit den übrigen Bischöfen durch einen von ihnen – den Metropoliten – in Verbindung setzen. Seine Einsetzung geschieht durch das Bischofskonzil. Der Metropolit leitet wie die anderen Bischöfe seine Diözese, wo (und wo allein) er die Fülle der episkopalen Gewalt besitzt; gleichzeitig leitet er die anderen Bischöfe der Metropolie in allem, was ihre eigene kirchliche Gewalt überschreitet. Der Metropolit kann sich nicht in die inneren Angelegenheiten der Diözesen einmischen, aber er gewährleistet die Einheit der Diözesen untereinander und löst Streitfragen. Er löst sie übrigens nicht als Einzelperson, sondern in Übereinstimmung mit den übrigen Bischöfen. So wird in der Praxis das Prinzip der Katholizität auf der Ebene der Metropolie verwirklicht.

Zur Zeit des I. Ökumenischen Konzils existierten einige Kirchengebiete, welche die Rechte von Metropolien besaßen. Konkret erwähnt Kanon 6 dieses Konzils die Bischöfe von Alexandrien und Antiochien, die neben dem Bischof von Rom Gewalt über die Bischöfe ihrer Gebiete besitzen, und Kanon 7 überträgt auch dem Bischof von Jerusalem eine solche Gewalt. (In jener Zeit existierten auch andere Metropolien, wie zum Beispiel Ephesus, Cäsarea in Kappadokien, Herakleia, Mailand und Karthago[8]; im Gefolge schwand jedoch ihre Bedeutung.) Nach der Ausrufung Konstantinopels als Hauptstadt des Östlichen Reiches erhielt der Bischof von Konstantinopel die Metropolitenwürde, wobei – wie schon erwähnt -  für ihn auf dem IV. Ökumenischen Konzil der zweite Platz nach dem Bischof von Rom bestimmt wurde. Am Ende des ersten Jahrtausends entwickelte sich in der byzantinischen Theologie die Idee der „Pentarchie“, der zufolge die Universale Kirche durch fünf Patriarchen geleitet wird – durch die Patriarchen von Rom, Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien und Jerusalem. Eben diese Kirchen und auch jene, die im Gefolge entstanden sind, werden in der orthodoxen Tradition gewöhnlich Landeskirchen oder „autokephale“ Kirchen genannt.

Es ist bekannt, dass schon in der Epoche der Ökumenischen Konzilien im Verständnis des Primats des Bischofs von Rom eine ernsthafte Differenz zwischen Ost und West auftrat. Im Westen verstärkte sich die Tendenz, die allmählich zur Qualifikation des Bischofs von Rom als Pontifex maximus der Universalkirche führte, der das Recht besitzt, die Beschlüsse ihrer Konzilien zu bestätigen. Im Osten betrachtete man den Papst von Rom als Vorsteher der Römischen Landeskirche und als „primus inter pares“ und erachtete es nicht als notwendig, dass die Beschlüsse der Ökumenischen Konzilien durch ihn bestätigt wurden. Über dieses Thema wurden viele Forschungsarbeiten verfasst, und wir brauchen es nicht im Detail zu behandeln. Trotzdem wäre es angebracht, wenigstens in allgemeinen Zügen jenen Rahmen zu skizzieren, in dem der Primat des Bischofs von Rom von den Orthodoxen Kirchen in dem Fall anerkannt werden könnte, wenn die Christen des Ostens und des Westens sich zu einer Kirche vereinigten.

Vor allem müsste die Anerkennung des Primats des Bischofs von Rom durch die Wiederherstellung der Einheit im Glauben, der Einheit in der dogmatischen Tradition des Alten ungeteilten Kirche bedingt sein. „Es ist nicht notwendig, den Lateinern zu widersprechen, – schrieb im 15. Jahrhundert der hl. Symeon von Thessaloniki – wenn sie sagen, der Römische Bischof sei der erste; dieser Vorrang ist für die Kirche nicht schädlich. Aber sie mögen nur zeigen, dass er dem Glauben des Petrus und der Nachfolger Petri treu ist; dann soll er alle Privilegien Petri haben, dann möge er der erste sein, das Haupt aller und der oberste Bischof... Möge er nur an der Orthodoxie von Silvester und Agatho, Leo, Liberius, Martin und Gregor festhalten, dann werden wir ihn einen apostolischen Mann und den ersten der Bischöfe nennen; dann werden wir uns ihm nicht nur wie Petrus unterordnen, sondern wie dem Erlöser selbst.“[9] Der Weg zur Wiederherstellung der Einheit im Glauben liegt also im bilateralen Dialog zwischen den Theologen der Katholischen und Orthodoxen Kirche: Im Verlauf dieses Dialogs müssen nach der Meinung der Orthodoxen die Katholiken aufzeigen, dass ihr Glaube mit dem Glauben der Alten ungeteilten Kirche identisch ist.

Auch die Frage der Jurisdiktion des Bischofs von Rom über die Bischöfe der Orthodoxen Kirchen muss im Fall der Wiederherstellung der Einheit im Rahmen eines orthodox-katholischen Dialogs gelöst werden. Es wäre unverantwortlich, jetzt schon zu versuchen, die Resultate dieses Dialogs vorwegzunehmen. Die zitierten Worte Symeons von Thessaloniki zeugen sogar – so scheint es – von der Bereitschaft der Orthodoxen, im Falle der Wiederherstellung der Einheit im Glauben dem Bischof von Rom „untergeben“ zu sein; wahrscheinlicher jedoch ist die Vorstellung, dass die orthodoxen Patriarchen bloß bereit sein werden, einen „Ehrenvorrang“ des Bischofs von Rom zu akzeptieren, und keinen Jurisdiktionsprimat. Offensichtlich hätten die Orthodoxen keinen Einwand dagegen, dass der Bischof von Rom wie in den alten Zeiten über die Privilegien eines „primus inter pares“ verfügen und vielleicht sogar gewisse Koordinationsfunktionen im Rahmen der Universalkirche ausüben würde. Kaum jedoch wären sie zur Anerkennung des Papstes als einziges Oberhaupt der universalen Christenheit bereit, was ja der gesamten jahrhundertealten theologischen Tradition der Ostkirche widerspräche.

Total unannehmbar für das orthodoxe Bewusstsein ist das Dogma von der Unfehlbarkeit (infallibilitas) des Römischen Papstes in Fragen der Glaubenslehre, wenn er ex cathedra spricht. Dieses Dogma des I. Vatikanischen Konzils stellt nach der Meinung der Orthodoxen den Papst über die Kirche, denn es bestimmt, dass die Verfügungen des Papstes „auf Grund der ihnen eigenen Kraft und unabhängig von der Zustimmung der Kirche“ keinen Veränderungen unterliegen. In der Orthodoxen Kirche verfügt kein Bischof – einschließlich der Vorsteher der Landeskirchen – eine Unfehlbarkeit „non ex consensu Ecclesiae“: Denn die Zustimmung der Kirche ist der Garant für die Wahrheit und das Hauptinstrument der Katholizität.

Schließlich müsste man auch sagen, dass die Frage des Primats im Rahmen der Universalkirche auch innerhalb der Weltorthodoxie nicht gelöst ist, was den Fortschritt in der Erörterung dieses Themas zwischen Orthodoxen und Katholiken bedeutend erschwert. Alle Orthodoxen sind damit einverstanden, dass es in der Orthodoxen Kirche auf universaler Ebene keinen Vorsteher als Einzelperson, keinen Pontifex maximus als Einzelperson gibt. Die Orthodoxen differieren jedoch im Verständnis des Primats und der Rolle des Patriarchen von Konstantinopel. Offensichtlich muss eine seriöse und verantwortliche Erörterung des Themas des Primats auf interorthodoxer Ebene dem theologischen Dialog zu diesem Thema zwischen Orthodoxen und Katholiken vorausgehen. Andernfalls werden die Orthodoxen in diesem Dialog keinen einheitlichen Standpunkt vertreten können, was den Dialog unausweichlich in eine Sackgasse führen würde.

Wenn man das über das gegenseitige Verhältnis der Prinzipien des Primats und der Katholizität in der Orthodoxen Kirche Gesagte zusammenfasst, kann man – so scheint es – feststellen, dass das Primatsprinzip in der orthodoxen Tradition am vollständigsten auf der Ebene der einzelnen Diözese Ausdruck findet, wo die oberste Gewalt dem Bischof obliegt, der die Diözese in Übereinstimmung mit Klerus und Laien leitet. Das Prinzip der Katholizität dagegen findet auf der Ebene der Landeskirche, die durch das Bischofskonzil unter dem Vorsitz des konziliar gewählten Vorstehers geleitet wird, den vollständigsten Ausdruck. Auf gesamtorthodoxer Ebene ist das Primatsprinzip überhaupt nicht endgültig geklärt, und das Prinzip der Katholizität existiert ohne irgendwelche stabilen Mechanismen zur Umsetzung ins Leben. Bei einer so dezentralisierten Leitungsstruktur kann es einem Katholiken überhaupt als Wunder erscheinen, dass die Orthodoxe Kirche bis heute „die Einheit des Geistes durch den Frieden“ (Eph 4,3) bewahrt und nicht in eine Vielzahl von selbstständigen Kirchengebilden ohne gegenseitige Communio zerfallen ist.

In der Römisch-Katholischen Kirche findet dagegen – soweit man das beurteilen kann – das Primatsprinzip seinen vollständigsten Ausdruck im Dienst des Bischofs von Rom, dessen Jurisdiktion sich ausnahmslos auf alle Gliederungen dieser Kirche erstreckt.: Die kanonische Gewalt der übrigen Bischöfe erfließt aus der Gewalt des Römischen Pontifex als Nachfolgers Petri. Wenn in der orthodoxen Tradition das Konzil, dem alle Bischöfe ohne Ausnahme unterworfen sind, das höchste Organ der kirchlichen Gewalt und die Unfehlbarkeit der ganzen Fülle der Kirche zueigen ist, steht in der katholischen Tradition der Papst höher als das Konzil, und eben er besitzt die Unfehlbarkeit – unabhängig von den Konzilien und gleichsam sogar von der Kirche selbst. Vielen Orthodoxen erscheint das Faktum paradox und unerklärlich, dass – trotz der vollständigen Zentralisierung der Macht in der Katholischen Kirche und ihrer Konzentration in den Händen einer einzigen Person – in ihr wie früher Bischofssynoden und Konzilien eingerufen werden.

Inwieweit die beiden oben vorgestellten ekklesiologischen Modelle vereinbar sind, kann nur ein vollwertiger Dialog über den Primat zwischen Katholischer und Orthodoxer Kirche zeigen. Ein solcher Dialog erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung, die ernsthafte theologische Anstrengungen sowohl von Seiten der Katholiken als auch von Seiten der Orthodoxen voraussetzt. Gerne möchte ich die Hoffnung ausdrücken, dass solche Anstrengungen unternommen werden und der Dialog stattfinden möge.

Übersetzung aus dem Russischen: DDr. Johann Krammer


 

[1] Wir verwenden den Begriff „Ortskirche“, um eine terminologische Verwirrung zu vermeiden, die in diesem Kontext durch die Verwendung des Terminus „Landeskirche“ hervorgerufen wird, der in der heutigen Verwendung dieses Wortes einen anderen Sinn hat (darüber weiter unten).

[2] Protopresbyter Ioann Meyendorff, Was ist ein Ökumenisches Konzil? In: Orthodoxie in der Gegenwart (russ.). Klin 2002, S. 98

[3] Zitiert aus: Erzpriester Ioann Meyendorff, Der Apostel Petrus und seine Sukzession in der byzantinischen Theologie. In: Orthodoxie in der Gegenwart, S. 141

[4] Ebd. S 136

[5] Beim Autor: Landeskirche

[6] Erzpriester Ioann Meyendorff, Was ist ein Ökumenisches Konzil? In: Orthodoxie in der Gegenwart (russ.), S. 100 - 101

[7] Über die Einheit der Allumfassenden Kirche, 5

[8] Vgl. Die Canones der Orthodoxen Kirche, ausgelegt von Nikodim, Bischof von Dalmatien und Istrien (russ.). Bd. I. Moskau 2001, S. 204

[9] Dialog gegen die Häresien XXIII (PG 145,120 AC)